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Menschlich,
fair & vielfältig.

Verantwortungsvolles Wirtschaften.
Wofür wir stehen.

Verantwortliches Bauen seit 1868 – dieses Motto haben wir nicht zufällig gewählt. Die Max Kroker Bauunternehmung hat ein umfassendes und weitreichendes Verständnis von Verantwortung. Auf der Basis von Recht und Gesetz sowie ethischen und moralischen Überzeugungen stellen wir uns der internen und externen Diskussion über Umfang und Grenzen unternehmerischer Verantwortung.

Handlungsleitend sind für uns die Prinzipien einer gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility – CSR) sowie der ISO-Norm 26000 zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen. Für uns ist das keine Pflichtübung, sondern Ausdruck dessen, wie wir arbeiten wollen: fair, verlässlich und mit Respekt – gegenüber unseren Mitarbeitern, unseren Partnern und allen, mit denen wir bauen.

Partnerschaftlich handeln.
Unsere Mitarbeiter sind unser Kapital.

Gesundheit, Einsatz und Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entscheidend für den langfristigen Erfolg und das weitere Wachstum unserer Bauunternehmung. Verantwortung bedeutet für uns auch, gezielt in Ausbildung, Qualifikation und Weiterbildung zu investieren. Ein familiäres Arbeitsklima, ein offener und respektvoller Umgang miteinander und die persönliche Sicherheit auf unseren Baustellen sind uns ein besonderes Anliegen.

Durch die aktive Einbindung aller Beteiligten – von der Geschäftsführung bis hin zu den gewerblichen Mitarbeitern – wollen wir unser Unternehmen in diesem Bereich auch in Zukunft weiter optimieren. Zudem streben wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern, unseren Lieferanten und unseren Nachunternehmern an.

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Diversity als Chance.
Wir unterstützen die Charta der Vielfalt.

Die Max Kroker Bauunternehmung gehört bereits seit 2013 zu den Unterzeichnern der Charta der Vielfalt. Die Charta ist eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen.

»Die Initiative will die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Unternehmenskultur in Deutschland voranbringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.«

www.charta-der-vielfalt.de

Grundsatzerklärung der
Max Kroker Bauunternehmung GmbH & Co.

Max Kroker steht für einen fairen Umgang als Teil unserer Unternehmenskultur.

Unternehmerischer Erfolg unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze sind für uns kein Widerspruch. Partnerschaftliches Miteinander mit Mitarbeitern, Kunden sowie Kapitalgebern sind das Fundament für unseren Fortbestand und Wachstum. Dieses erwarten wir von allen unseren Geschäftspartnern, seien es Auftraggeber, Partner, ARGE – Partner und Kapitalgeber. Zusammen gefasst in unseren Compliance Regel auf unserer Webseite. Für unsere Lieferanten, Dienstleister und Nachunternehmer haben wir einen Lieferantenkodex, der auf unserer Homepage zu finden ist.

Als Unternehmen stehen wir zu folgenden Verpflichtungen:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrecht www.unric.org
  • Einhaltung von Gesetzen, Menschenrechten und Vorschriften
  • Sicherheit und Gesundheit
  • Zusammenarbeit und Kommunikation
  • Qualität und Kundenzufriedenheit
  • Meldung von Fehlverhalten
  • Max Kroker toleriert keine Form der Ausbeutung von Kindern, keine Art von Kinderarbeit.
  • Max Kroker toleriert keine Zwangs -und Pflichtarbeit, keine Art der Sklaverei, keine Umerziehung, keine Leibeigenschaft, keine körperliche Bestrafung, keine Gewalttätigkeit gegen Mitarbeiter, keine Zwangs – und Pflichtarbeit.
  • Max Kroker toleriert keine gesetzeswidrige Diskriminierung bei Arbeitsverhältnissen und Einstellungen, keine Ungleichbehandlung auf Grund von: sexueller Orientierung, Geschlecht, Religion, Weltanschauung am Arbeitsplatz, Alter, Behinderung, ethnischer Abstammung.
  • Max Kroker toleriert keine unsicheren Arbeitsbedingungen.
  • Max Kroker setzt sich für eine angemessene Vergütung für gleichwertige Arbeit ein, die Einhaltung bestehender Tarifverträge mind. jedoch den gesetzlichen Mindestlohn.
  • Max Kroker setzt sich für die Einhaltung der jeweils geltenden Arbeitsrechte – und Arbeitszeiten ein.
  • Max Kroker beteiligt sich an keiner widerrechtlichen Zwangsräumung oder dem widerrechtlichen Entzug von Land, Gewässern und Wäldern bei dem Erwerb, der Bebauung oder ander-weitigen Nutzung.

Hinweisgeber und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Max Kroker hat auf der Webseite einen Link für alle Arten von Verstößen eingerichtet und Schritte des Beschwerdeverfahrens beschrieben. Dabei wird sichergestellt, dass hinweisgebende Personen keine Benachteiligung auf Grund von Missständen entstehen. Gleiches erwarten wir von unseren Partner und Auftraggebern.

Umsetzung und Durchführung

Max Kroker beachtet den vorliegenden Code of Conduct und die Compliance Regeln bei ihrem Handeln. Unsere Geschäftspartner ermutigen wir dies auch zu tun. Die Geschäftsführung unterstützt Mitarbeiter und Geschäftspartner darin, die Menschen – und Arbeitnehmerrechte zu beachten und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.

www.unric.org

Worauf wir
Wert legen

Über das Tagesgeschäft hinaus ist uns wichtig, wie wir mit Kunden, Mitarbeitern und Partnern umgehen. In diesen Bereichen setzen wir uns konkrete Ziele:

  • Kundenorientierung: langfristige Kundenbeziehungen mit einem Höchstmaß an Zufriedenheit, gleichbleibend hoher Qualitätsstandard, Gewinnung neuer Kunden
  • Partnerschaft & Einkauf: langfristige, vertrauensvolle Lieferantenbeziehungen auf Augenhöhe
  • Mitarbeiter: Benefits über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, bessere Arbeitsbedingungen und übertarifliche Bezahlung, vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Region: Unterstützung heimischer Vereine

Hinweisgeberschutzgesetz/
Beschwerdemanagement

Wir bitten Sie uns zu helfen Max Kroker zu schützen indem Sie Verstöße melden oder möglichen Verstößen nachgehen, dies ist Teil unserer Unternehmenspolitik. Hier sind wir auf Sie als Mitarbeiter angewiesen. Nutzen Sie bitte die unten genannten Möglichkeit jegliche Art von Verstößen zu melden:

  • Menschenrechte
  • Umweltverschmutzung
  • Arbeitssicherheit
  • Diskriminierung
  • Compliance Richtlinie

Sie haben folgende Wahlmöglichkeit Unregelmäßigkeiten vorzutragen:

Als Compliance-Beauftragte intern benennen wir Frau Claudia Bähre.

An dieser Stelle können Sie sowohl anonym (z.B. schriftlich) per Telefon, E-Mail (personalabteilung@max-kroker.de), Fax oder Brief Verstöße gegen Richtlinien melden, ohne dabei Sanktionen jeglicher Art befürchten zu müssen. Selbstverständlich können diese Meldungen auch persönlich erfolgen. Bitte beachten Sie: hier ist eine Anonymität nicht gewährleistet.

Bei Frau Bähre haben Sie die Möglichkeit Fragen zu stellen. Weiterhin nimmt sie Meldungen entgegen und vereinbart ggf. Termine mit Ihren Vorgesetzen oder der Geschäftsleitung um weitere Vorgehensweisen zu klären.

Die Sicherstellung der Unterrichtung an die nächst höhere Ebene von Verstößen usw. wird bei Kenntnis durch Frau Bähre gewährleistet.

Sie haben keinerlei nachteilige Konsequenzen zu fürchten. Alle gesetzlichen Bestimmungen, sowohl des Arbeits- als auch des Datenschutzrechts werden eingehalten.

Eine Rückmeldung erhalten Sie innerhalb 7 Kalendertagen. Bei einer anonymen Meldung an Frau Bähre gehen wir dem Hinweis nach, hier können Sie keine persönliche Rückmeldung erwarten. Wir werden den möglichen Verstoß abstellen.

Eine weitere Möglichkeit besteht anonym auf unserer externen Hinweisgeberplattform auf unserer Webseite über den dort hinterlegten Link.  Hier wird auf Anonymität höchsten Wert gelegt. Sie tauschen sich unabhängig von der Firma aus. Sie bleiben, je nach eigenem Wunsch, anonym oder benennen sich.

Nutzen Sie die Möglichkeit nachzufragen, ob es sich um einen Verstoß handelt.

Sie haben keinerlei nachteilige Konsequenzen zu fürchten. Alle gesetzlichen Bestimmungen, sowohl des Arbeits- als auch des Datenschutzrechts werden eingehalten. Die Hinweisgeberplattform sichtet und prüft alle eingehenden Meldungen unverzüglich, mind. innerhalb 7 Tagen, auf Stichhaltigkeit. Und sichtet und prüft alle eingehenden Meldungen fristgemäß und auf Stichhaltigkeit. Es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung und Bewertung der eingegangenen Meldungen, bei Bedarf und Freigabe durch den Auftraggeber mit anwaltlicher Betreuung, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Die Hinweisgeberplattform bestätigt der hinweisgebenden Person, sofern bekannt, den Eingang der Meldung fristgerecht und hält mit ihr Kontakt und ersucht erforderlichenfalls um weitere Informationen.

Die Hinweisgeberplattform dokumentiert alle relevanten Informationen zur entsprechenden Meldung revisionssicher.

Die Hinweisgeberplattform bietet zur Bearbeitung und Hinweisen sowohl schriftliche als auch mündliche Kommunikation, persönlich als auch anonym, über verschiedene, vorrangig digitale Meldekanäle an. Zu diesen Meldekanälen gehören die Hinweisgebersoftware, E-Mail-Kontakt, Kontakt per Telefon und per Video.

Die Hinweisgeberplattform erstellt für jede Meldung eine Entscheidungsvorlage und spricht eine Handlungsempfehlung für den Verantwortlichen aus. Er benennt, wenn möglich, den Personenkreis („need to know“), welcher zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen könnte.

Beide Hinweisgeberfahren unterziehen wir sowohl im eigenen Hause als auch auf unserer Hinweisgeberplattform mindestens alle 12 Monate einer Prüfung.

https://meldestelle.whistleblowing-experte.de/whistleblower/MaxKroker/de